Ein unverständlicher und politischer Rekursentscheid
Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen macht das Winterthurer Statthalteramt unter Karin Egli-Zimmermann (SVP) Verkehrspolitik. Zuerst empfiehlt in einem fragwürdigen Rekursentscheid für den Zwingliplatz einen millionenteuren Kreisel zu bauen, statt drei Linksabbieger zu unterbinden um den Knoten auf effiziente Weise zu entlasten. Nun hebt das Statthalteramt in erster Instanz die unbestritten effizienteste und kostengünstigste Massnahme für die gesetzlich vorgeschriebene Lärmbeschränkung auf, nämlich die Verkehrsanordnung für Tempo 30 einigen kommunalen Strassen.
Der Schlüssel für die Verkehrspolitik ist die Steuerung des Verkehrsflusses und die Bekämpfung des Verkehrslärms, die gemäss Bundesgericht an der Quelle ansetzen muss. Die vorläufigen Rekursentscheide greifen in unzulässiger Weise in die Gemeindeautonomie ein, missachten fachliche Aspekte völlig und verhindern notwendige Massnahmen, um den Modalsplit im Verkehr im Sinne politischer Vorgaben zu beeinflussen.
In Winterthur scheiden sich erkennbar die Geister an Tempo 30 und an Parkplätzen. Das ist nichts Neues und erreicht mit einer Blockadepolitik neue Dimensionen. Die Mitte hat eine (sehr knapp zustande gekommene) Volksinitiative eingereicht, mit der die städtische Verkehrspolitik in Bezug auf Tempo 30 ausgebremst werden soll. Die Funktionäre der Junge Altstadt bekämpft das Tempo 30-Regime um die Altstadt mit Argumenten aus den 1970er und 1980er Jahren.
Die SP möchte, dass das Verwaltungsgericht über die „qualifiziert fehlerhaften“ Entscheide des Statthalteramts befinden kann. Der Auftrag einer deutlichen Mehrheit des Stadtparlaments ist klar und die Winterthurer Bevölkerung wird Gelegenheit haben, anlässlich der Abstimmung zur Initiative der Mitte sich zu äussern. Die SP ist zuversichtlich, dass sich dabei Sachpolitik und nicht die Empörungsbewirtschaftung der bürgerlichen Parteien durchsetzen wird.