Zur Parkplatzverordnung

Am 19. April 2021 kommt ein altes Geschäft in das Winterthurer Parlament. In drei Verordnungen soll neu geregelt werden, wer im öffentlichen Raum sein Fahrzeug dauerhaft parkieren kann. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen hat, dass überall auf Stadtgebiet Blaue Zonen eingereicht werden sollen.

Es ist sehr erwünscht, dass die vielen Pendler von ausserhalb der Stadt nicht mehr einfach das Fahrzeug tagsüber auf weissen Parkfelder abstellen können. Nur schon diese Umstellung wird den Parkierungsdruck erheblich senken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage wer eine Zonenkarte beantragen kann. Sind es die Besitzer immatrikulierter Fahrzeuge im Zonengebiet oder sind es nur diejenigen, welche auf privatem Grund keine Parkierungsmöglichkeiten haben? Die Meinungen gingen in der Kommissionsarbeit weit auseinander, schliesslich obsiegte das sog. „Bieler Modell“, welches von Mitte-Links unterstützt wird. Dabei wird auf aufwendige Zählungen und Aufnahmen verzichtet und lediglich festgelegt, dass der Antrag für eine Blaue Karte mit dem Nachweis begleitet sein muss, dass keine privater Parkplatz auf privatem Grund zur Verfügung steht. In Biel konnte diese Massnahme die Anzahl der ausgegebenen Karten von 6000 auf 2000 reduzieren. Generell soll eingeführt werden, dass für das Parkieren Gebühren erhoben werden. Diese  und andere Massnahme lockern den Parkierungsdruck und ermöglichen eine Aufwertung des öffentlichen Raumes.

 

Leider sieht es so aus, dass die bürgerliche Autolobby die ganze Kommissionsarbeit nicht zur Kenntnis nehmen will und fast alle ihre Anträge nochmals bringt. So sieht eine effiziente Ratsberatung allerdings in keiner Art und Weise aus. Man kann gespannt sein und ich setze mich dafür ein, dass Mitte-Links zusammenhält. Diese Parteien sollten im übrigen auch bei den kommenden Abstimmungen zum CO2- Gesetz auf Bundes- und Kantonsebene und zum städtischen Klimaplan ebenfalls zusammen kämpfen .