Kürzungsantrag gefährdet die Kultur

Der Antrag der BSKK (Bildung-Sport-Kultur-Kommission) an das Parlament, das Geschäft „Erneuerung der befristeten Subventionsverträge zur Kulturförderung“ zurückzuweisen, verbunden mit einem Kürzungsantrag des Gesamtbetrags von 4.24 Mio. Franken um eine halbe Million und der Streichung des Teuerungsausgleichs ist ein harter Schlag ins Gesicht der Kultur und der Kulturschaffenden. Die SP ist enttäuscht, über diesen Antrag und dass so das Risiko in Kauf genommen wird, dass Winterthur als Kulturstadt an Ausstrahlung verliert und u.U. gewisse Kulturangebote verloren gehen.

Die beantragte Kürzung bei den befristeten Subventionsbeiträgen könnte die Existenz der kulturellen „Leuchttürme“ gefährden!

 

Die Kulturschaffenden leisten mit ihrem unermüdlichen Einsatz und einer massiven Zahl von nicht bezahlter fachlicher Arbeit und tausenden Stunden an Freiwilligenarbeit, einen riesigen Beitrag, für unsere Stadt, verhelfen zu einer hohen Ausstrahlung, weit über die Stadtgrenzen hinaus und tragen letztendlich wesentlich zum Image von Winterthur als Kulturstadt bei. Stellen wir uns vor, es gäbe die Musikfestwochen, die Kurzfilmtage, das Theater am Gleis und all die anderen kulturellen Leuchttürme nicht mehr. Winterthur würde massiv an Bedeutung verlieren und früher oder später zu einer unbedeutenden langweiligen, farblosen und austauschbaren Stadt werden. Es ist gerade die Kultur, welche der Stadt Mehrwert bringt und Identität schafft und viele Menschen von ausserhalb anzieht. Dies wiederum bedeutet Wertschöpfung, touristische Attraktivität und somit auch Einnahmen. Wenn sich Winterthur nur noch auf das Wesentlichste fokussiert, nämlich die gebundenen Kosten, wird sich die finanzielle Situation nicht verbessern, denn gleichzeitig werden mittel- und langfristig wichtige Einnahmen wegfallen und Winterthur als Kulturstadt einen Imageschaden erleiden, meint Gabi Stritt, Mitglied BSKK.

 

Es ist noch kein Jahr her, seit das Winterthurer-Parlament die Kulturförderungsverordnung verabschiedet hat. Darin wird festgehalten, dass für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturstadt angemessene finanzielle Mittel einzusetzen sind. Der aktuelle Entscheid zeigt jedoch, dass die Verordnung nicht von allen Parteien ernst genommen wird und einmal mehr die Wahlversprechen für die Kultur lediglich leere Worte sind.

 

Die befristeten Subventionsbeiträge sind seit 2016 unverändert geblieben und es ist knapp eine Million Franken, welche die Kultur ab 2025 jährlich mehr kosten würde. Gleichzeitig ist Winterthur seit 2016, um fast 8% gewachsen. Seit 2021 sind die Preise aufgrund der Teuerung massiv gestiegen und die fortschreitende Digitalisierung erfordert auch im Kulturbereich eine Professionalisierung und somit Transformations–Prozesse. Die Löhne vieler Kulturschaffenden sind nicht oder nur knapp existenzsichernd. 2021 haben gemäss Einkommensstudie von Suisseculture Sociale fast 60 % der professionellen Kulturschaffenden in der Schweiz weniger als Fr. 40‘000 jährlich verdient. Dies alles sind Gründe, welche eine Erhöhung der Subventionsbeiträge rechtfertigen.

 

Im Gesamtbudget der Stadt Winterthur entsprechen die Ausgaben für die befristeten Subventionsbeiträge gerade mal 0.25% der Gesamtausgaben; für die Kulturschaffenden sind diese aber existenziell. Und mit diesem Betrag schafft es Winterthur, als exklusive Kulturstadt wahrgenommen zu werden, obwohl sie bezüglich Kulturförderung im nationalen Vergleich schlecht abschneidet. Für die SP ist es unverständlich, dass dieses Label, welches Winterthur einzigartig macht, aufs Spiel gesetzt wird. Sind wir bereit, uns von einzelnen Angeboten zu verabschieden oder das Risiko einzugehen, dass die ein oder andere Kulturinstitution an einen kulturfreundlicheren Ort abwandert?