Ja zu Stipendien für vorläufig Aufgenommene
Um wen geht es?
Wenn eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, wird geprüft, ob sie persönlich verfolgt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, erhält sie kein Asyl. Allerdings kommen immer wieder Menschen aus Ländern mit allgemeiner Gewalt (Afghanistan) oder Krieg (Syrien). Da viele dieser Personen nicht individuell verfolgt sind, erhalten sie kein Asyl. Das Staatssekretariat für Migration prüft, ob eine Rückschaffung in das Heimatland zumutbar ist. Wenn es zum Schluss kommt, dass die Rückkehr zu gefährlich und darum nicht zumutbar ist, erteilt es eine vorläufige Aufnahme. Statistiken zeigen: 90% aller vorläufig Aufgenommenen bleiben für immer in der Schweiz. Deshalb sieh der Bund vor, dass vorläufig Aufgenommene integriert werden müssen. Er setzt den Kantonen Integrationsziele, z.B. dass 2/3 aller 16-25-jährigen innert 5 Jahren in einer Ausbildung sein müssen.
Worüber stimmen wir ab?
Heute können Personen mit Niederlassungsbewilligung, EU-Bürger:innen und anerkannte Flüchtlinge ohne Wartezeit Stipendien beantragen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Vorläufig Aufgenommene müssen 5 Jahre warten. Vorläufig Aufgenommene sollen neu zu den gleichen Kriterien stipendienberechtigt werden, wie die meisten übrigen Ausländer:innen. Damit fällt die Wartezeit von 5 Jahren weg.
Weshalb?
Kantonsrat und Regierungsrat sind der Ansicht, dass die künstlichen 5 Jahre Wartezeit bei vorläufig Aufgenommenen kontraproduktiv ist. Bund und Kantone wollen, dass vorläufig Aufgenommene sich rasch integrieren müssen. Sie erhalten sehr tiefe Ansätze zum Leben (unter dem Minimum der Sozialhilfe!) und stehen so unter Druck, ein Einkommen zu erzielen. Viele entscheiden sich deshalb gegen eine Ausbildung, sondern für einen Job im Tieflohnsektor. Dies ist nicht nachhaltig. Mit dem Zugang zu Stipendien erhalten sie ein existenz- sicherndes Einkommen während der Ausbildung. Das ist volkswirtschaftlich wie auch für die Gemeindefinanzen sinnvoll. Es werden mehr (dringend benötigte) Fachkräfte ausgebildet, die vom Bund vorgegebenen Integrationsziele können besser erreicht werden und die Gemeinden werden entlastet, indem sie nicht mehr für den Lebensunterhalt dieser Menschen aufkommen müssen.
Von Alan David Sangines, Kantonsrat