Gegenvorschlag zur Mindestlohn-initiative

Der Winterthurer Stadtrat hat heute die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» teilweise gültig erklärt und den Vorsteher des Sozialdepartements mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beauftragt. Der Stadtrat nimmt also das Tieflohn-Problem in der Stadt Winterthur ernst und möchte eine zielführende Regelung ausarbeiten. Das ist erfreulich.

Zwei Drittel der von Tieflöhnen Betroffenen sind Frauen. Das ist kein Zufall: Sogenannte «Frauenberufe» sind immer noch deutlich schlechter bezahlt als Berufe, in denen vorwiegend Männer arbeiten. Dabei haben uns die letzten Monate deutlich gemacht, wie sehr unsere Gesellschaft von dieser Arbeit abhängig ist.

 

Einzig bei der vorgeschlagenen Schaffung einer tripartiten Kommission als Kontrollorgan über die Einhaltung des geforderten Mindestlohns hat der Stadtrat bedenken. Er sieht eine solche nicht mit kommunalem Recht vereinbar. Dabei handelt es sich jedoch um keinen zentralen Aspekt der Initiative. Tripartite Kommissionen sind ein Weg, der sich bei der Arbeitsmarktkontrolle bewährt hat. Wir reichen dem Stadtrat aber gern die Hand, um eine gute Lösung im Interesse der Tieflohn-Beschäftigten zu finden.

 

Nun hoffen wir auf eine schnelle Erarbeitung des Gegenvorschlags zur Initiative.  Das sollte möglichst zusammen mit den Sozialpartnern geschehen, um einen bestmöglichen und tragfähigen Gegenvorschlag ins Parlament schicken zu können.