Ausländer*Innen-Stimmrecht in Winterthur

Wir haben ein demokratiepolitisches Problem: viele Zürcherinnen und Zürcher sind von der politischen Mitsprache ausgeschlossen

Der Kantonsrat hat am Montag mit der Überweisung der Behördeninitiative zur „Einführung des kommunalen Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer“ eine wichtige Debatte angestossen. Mit dem aktuellen Vorschlag sollen die Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie das Stimm- und Wahlrecht einführen möchten. Die SP Winterthur steht klar hinter diesem Anliegen und begrüsst die Anregung zu einer breit geführten Diskussion.

 

Ausländerinnen und Ausländer, die hier wohnen, arbeiten und Steuern zahlen und deren Kinder hier zur Schule gehen, prägen das soziale Leben in Winterthur massgeblich mit. Sie sind, wie alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt, gleichermassen von den politischen Entscheiden in ihrem Umfeld betroffen. Aufgrund ihrer mehrjährigen Wohnsitznahme sind sie mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Es ist sinnvoll, die Talente und Kompetenzen aller zu nutzen, die sich aktiv am politischen Leben in der Gemeinde beteiligen wollen. Die uneingeschränkte Partizipation am Gemeindewesen ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration und erlaubt allen Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, in ihren Gemeinden mitzureden und gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Mit der Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer würden wir den Beitrag endlich anerkennen, den sie täglich für das Wohlergehen und den Wohlstand in unserem Land leisten.

 

In 600 Gemeinden und 8 Kantonen können Erwachsene ohne Schweizer Pass heute bereits abstimmen, im Kanton Neuenburg seit über 150 Jahren. Ebenfalls eingeführt sind inzwischen diese Rechte in den Kantonen Jura, Waadt, Genf und Freiburg. Aber auch in Graubünden, Basel-Stadt und im eher konservativen Kanton Appenzell Ausserrhoden ist das fakultative Ausländerstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene seit 1995 eine Selbstverständlichkeit. Die Forderung nach einer Demokratie für alle statt für wenige ist also keineswegs utopisch. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 hat die Schweiz einen ersten Schritt in dieser Richtung bereits getan. Die Einführung des Stimmrechts auch für Ausländerinnen und Ausländer wäre ein weiterer Schritt in Richtung einer Demokratie, die hält was sie verspricht: Jede und jeder Betroffene hat eine Stimme.